In Österreich haben rund 150.000 Menschen kein Girokonto. Sie zahlen doppelt drauf: durch hohe Spesen bei Überweisungen mit Zahlscheinen, und sie tun sich oft aucch am Arbeitsmarkt schwer. Damit muss Schluss sein! Ein gesetzliches Recht auf ein Girokonto für jeden EU-Bürger muss her. Die EU-Kommission muss noch heuer für eine entsprechende EU-Richtlinie sorgen. Europaweit haben rund 30 Millionen Menschen kein Girokonto. Wer
kein Konto hat, hat oft schon Schwierigkeiten eine Beschäftigung zu
finden. Außerdem zahlen Menschen ohne ein Konto sehr hohe Spesen,
weil alle Überweisungen mit Zahlschein oder eine Bargeldeinzahlung am
Schalter erfolgen. Laut AK Bankenrechner (www.ak-bankenrechner.at)
kostet einem Normalnutzer das Konto durchschnittlich 74 Euro im Jahr
Ein Kunde ohne Konto zahlt für zehn nötige Überweisungen pro Monat -
zum Beispiel Miete, Strom, Fernwärme, Telefon, Internet, GIS,
Versicherungen - 429,60 Euro im Jahr alleine nur an Zahlscheinspesen.
Die Folge: Im Extremfall gehen mehrere hundert Euro pro Jahr nur für
Zahlscheinspesen drauf.
Das Basiskonto für jeden Bürger muss ja nicht unbedingt gratis
sein - jedenfalls aber erschwinglich. Das setzt voraus, dass alle
Basisfunktionen mit der Kontoführungsgebühr abgedeckt sind. Ein
Basiskonto soll auch nicht an den Kauf anderer Bankprodukte gebunden
sein, so die AK.
In Frankreich zeigte sich, dass ein Bankkonto auf freiwilliger
Basis nicht funktioniert. Frankreich hat daher ein gesetzliches Recht
auf ein Basis-Girokonto eingeführt. Jährlich machen davon
durchschnittlich 30.000 Menschen Gebrauch. Das beweist, wie dringend
ein Rechtsanspruch notwendig ist.
In Österreich haben einige Banken freiwillige Initiativen
ergriffen und bieten Spezialkonten an. Das ist erfreulich, kann aber
das Problem insgesamt nicht beseitigen. Daher braucht es gesetzliche
Regeln für ein Girokonto auf Guthabenbasis für jeden. Dafür muss die
EU-Kommission sorgen, verlangt die AK.




